Das berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig, der eine CD mit 17.000 Datensätzen anonym zugespielt wurde. Insoweit sollen Fälle bekannt sein, bei denen trotz unmissverständlicher Ablehnung einer Bestellung Abbuchungen vorgenommen wurden – bei solch kompletten Datensätzen kein Problem, und der Verbraucher darf dann beweisen, dass er diese Kontodaten nicht herausgegeben hat. Daher gilt: Kontoauszüge überprüfen, auch wenn das Gesamt-Haben (oder Soll) stimmig erscheint.