Es ist einem Rechtssuchenden nicht zuzumuten, sich in Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bescheides nur auf die Beratung des Amtes verlasen zu müssen, das den fraglichen Bescheid erlassen hat, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13.08.2009. Aus dem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, kann der Rechtssuchende Beratungshilfe beantragen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.