Der BGH hat in einer Entscheidung (Az: III ZR 302/08) festgestellt, dass sich ein Anlageberater pflichtwidrig verhält und sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er einem Anleger zu einer Anlage rät, die negativ in der Presse aufgetreten sind. Der BGH hält es für erforderlich, dass sich ein Anlageberater tagesaktuell über die von ihm angebotenen Produkte in der Wirtschaftspresse (u.a. Handelsblatt) informiert.