Heise berichtet (hier) das erneut gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind.
Diese werden per E-Mail verschickt und verwenden als Absender eine inzwischen nicht mehr existierende Anwaltskanzlei. Daneben wird der Empfänger zur Zahlung eines Vergleichbetrages per „Paysafe-Card“ aufgefordert. Daher gilt umsomehr – auch bei Abmahnungen immer prüfen, ob diese berechtigt sind.