Man kommt abends abgehetzt nach Hause und findet in Briefkasten eine vermeindliche Benachrichtigungskarte eines Briefzusteller, mit der Bitte eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, um eine wichtige Sendung zu erhalten.
Müde und gestreßt schaut man nicht genau hin und findet sich im Call-Center XY wieder und ein netter Mitarbeiter erklärt einem blumig, warum man Produkt YZ, am besten im Abo, beziehen müsse. Und die wichtige Sendung? Stellt sich als Werbe-„Sendung“ heraus. Kommt Ihnen das bekannt vor?
Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. I-4 U 66/10) wettbewerbswidrig, da es eine Irreführung des Verbrauchers darstellt.