Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf zum „besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ umgangssprachlich an der Button-Lösung gegen Abo-Fallen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert den Gesetzvorschlag, zum einen sei er unnötig, da bereits jetzt bei Abo-Fallen kein Vertrag zustande kommt, zum anderen weil der Gesetzentwurf auch für gesetzestreue Anbieter im Internet weitere Pflichten enthält, die teilweise von anderen Gesetzen bereits abgedeckt werden oder „Unstimmigkeiten“ zu diesen bestehen.
Der Stellungnahme des DAV ist zuzustimmen, wichtiger als der gesetzliche „Button“ wäre die Sensibilisierung der Internetnutzer, damit diese um die Gefahren wissen und entsprechende Vorsicht walten lassen – aber auch die Information über die Möglichkeiten sich gegen Abo-Fallen zu wehren.
Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier.