In den letzten Monaten liegen uns gehäuft Fälle vor, in denen dubiose Werbeverlage mit Sitz in der Schweiz und in Österreich versuchten, bei Unternehmern in der Region und im Großraum Augsburg Werbeanzeigen zu akquirieren.
Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen immer die Gleiche. In einem Telefonat wird zunächst der Anschein erweckt, es handle sich um die Verlängerung einer bereits bestehenden Werbeanzeige des jeweils angesprochenen Unternehmens. Bei diesem Telefonat wird in aller Regel angekündigt, dass ein Fax als „Korrekturabzug“ übersandt wird, in dem sich bereits alle Daten befinden. Dieses Fax muss dann lediglich noch unterschrieben und zurückgefaxt werden.
Da die optische Qualität der „Korrektur-Faxe“ die meist eine Kopie einer aktuellen regionalen Anzeige des betroffenen Unternehmens beinhalten, sehr schlecht ist ( in allen Fällen kaum leserlich) und der Inhalt äußerst verwirrend klingt, ist schwer zu erkennen, dass tatsächlich teure Anzeigen in Broschüren, von denen weder die Aufmachung noch das Verteilergebiet bekannt ist, verkauft werden, anstatt der vom Unternehmer eigentlich gewollten regionalen Werbung.
Wer aufgrund einer solchen Werbeakquise einen ungewollten Vertrag geschlossen hat, sollte auf jeden Fall in Betracht ziehen, hiergegen rechtliche Schritte einzuleiten.