Mit dieser Frage hat sich das AG Meldorf (Az: 81 C 1601/10) beschäftigen müssen.
Insbesondere mit der Frage, ob im geschäftlichen Verkehr der E-Mail-Eingang als erstes am Morgen geprüft werden muss.
Die beruhigende Antwort: Nein, solange nicht besondere Umstände auf den Eingang einer wichtigen E-Mail, z.B. Vertragskündigung, hindeuten und der Eingang der E-Mail zu erwarten ist. Es ist aber durchaus generell zu empfehlen, im geschäftlichen Verkehr, sein E-Mail-Postfach zu Beginn der Geschäftszeiten zu überprüfen.