Der BGH hat heute entschieden, dass das Recht der Stellvertretung auch bei eBay gilt – und dies trotz § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay.
Kurz gesagt, der Inhaber eines Accounts bei eBay haftet nicht für alles was ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung mit seinem Account gemacht wird – gleichwohl ist das Urteil kein Freifahrtschein, die Login-Daten von eBay jetzt sorglos an Dritte weiterzugeben.
Die Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.