Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 05.12.2012 die neue Düseldorfer Tabelle bekannt gegeben, die ab dem 01.Januar 2013 gilt. Die wesentlichste Änderung ist die Anhebung des Selbstbehaltes für Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern von 950 € auf 1000 € monatlich für Erwerbstätige und von 770 € auf 800 € monatlich für Nichterwerbstätige. Auch der Selbstbehalt beim Verwandtenunterhalt wurde von 1500 € auf 1600 € angehoben. Die Unterhaltstabellenbeträge für Kinder sind gleich geblieben. Die Tabelle kann direkt auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf kostenlos heruntergeladen werden. (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de)