Die Aufgrund der Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 zu erwartende Wertung bezugnehmend auf das bayrische Nichtraucherschutzgesetz haben sich bewahrheitet: Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Da die Möglichkeit, Raucherclubs einzurichten, allen offenstehe, ist die Berufsfreiheit nicht verletzt, auch dann nicht wenn Möglichkeiten der Laufkundschaft weggenommen würden.