Darauf deutet einiges hin, wie Rechtsanwalt in Kiel berichtet: Einer Beschwerdeführerin wurde für ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe ihrer Regelsätze nach SGB II Prozesskostenhilfe bewilligt.
Zudem soll eine Stellungnahme bei Bundesrat, Bundesregierung und Landesregierungen sowie Bundesagentur für Arbeit angefordert worden sein. Auch Sozialverbände und andere wurden angefragt.
Damit ist noch nicht eine Annahme zur Entscheidung indiziert, aber immerhin auch noch keine Abweisung. Das Bundesverfassungsgericht sieht immerhin die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen.