Am 31.12. knallen die Korken nicht nur wegen Silvester, sondern auch weil sich einige Schuldner wieder freuen, dass die Forderungen gegen sie verjährt sind.
Gem. §§ 195, 199 BGB endet am 31.12.2010 die regelmäßige Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2007.
Dies kann z.B. durch die Erhebung einer Klage oder Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt werden.
Wir beraten Sie gern – auch im Zusammenhang mit unserem Angebot zum Forderungsmanagement.