Mit dem heutigen Tag hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung des P-Kontos gebilligt: Danach hat ab Mitte 2010 jeder einen Anspruch gegenüber seiner Bank oder Sparkasse auf Einrichtung eines solchen P-Kontos. Die Besonderheit dieses P-Kontos: Pfändungsfreibeträge werden ohne weitergehende gerichtliche Verfahren für ein Grundguthaben gewährt, egal aus welcher Quelle dieses Kontoguthaben herrührt. Die Existenzsicherung soll hierdurch erleichtert werden.
Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
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