Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen (wir berichteten).
Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen (wir berichteten).