Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02.03.2010 festgestellt.
Damit ist das Thema Vorratsdatenspeicherung allerdings nicht endgültig erledigt, vielmehr muss man gespannt sein, wie die Politik, die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes und der Richtlinie 2006/24/EG umsetzt.