Wenn es im Urlaub zu Problemen kommt, hilft mitunter nur der Weg zum Anwalt. Für eine grobe Einschätzung, ob und welche Abzüge man gegebenenfalls für typische Reisemängel vornehmen kann, eignet sich die Kemptener Tabelle oder die Frankfurter Tabelle für Reisemängel. Die Abklärung der konkreten Rechte wird insoweit zwar nicht erleichtert, diese Listen dienen aber grundsätzlich als grober Anhaltspunkt, was hinzunehmen ist und was nicht.
Wir beraten Sie gerne, weisen aber auch darauf hin, dass wegen der kurzen Fristen der gesetzlichen Regelungen ein Anwaltsbesuch unmittelbar nach Reiseende angeraten ist. §651g BGB setzt insoweit eine Frist von nur einem Monat zur Mängelanmeldung.