Einen interessanten Rechtssprechungszusammenschnitt liefert der Kollege Kremer anhand eines weiteren Urteils des LG Hamburgs. Obgleich solche Entscheidungen immer stark einzelfallbezogen sind, kann man durchaus eine einheitliche Rechtsmeinung herauslesen – dass zumindest nicht ohne weiteres eine Betreiberhaftung als Störer in Betracht kommt.