Die bayerische Justizministerin Beate Merk kritisiert in einer Pressemitteilung (hier) das Verhalten einiger Rechtsschutzversicher, ihre Versicherungsnehmer zu bestimmten, eigenen Vertragsanwälten zu bewegen.
Diese Kritik ist berechtigt, die Wahl des Anwalts ist immer Vertrauenssache. Es ist ein Recht des Mandanten, zu dem Anwalt zu gehen, bei dem sich der Mandant am besten betreut fühlt.