GWE II

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH hat nunmehr in einem weiteren Verfahren, das wir führen, ein Anerkenntnis abgegeben. Aus rein prozeßökonomischen Gründen, wie die Gegenseite darlegt. Das sollte unseren Mandanten jedoch egal sein, für diese steht fest, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH keinen Anspruch gegen sie aus dem Internet-Branchenbuch-Vertrag hat.