Kein Lohn bei Corona Lockdown!

Diese überraschende Entscheidung hat das BAG in einem Urteil vom 13.10.2021 getroffen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Angestellte, welche seitens Ihres Arbeitgebers nicht beschäftigt werden konnte, da aufgrund der Allgemeinverfügung des Staates eine coronabedingte Betriebschließung angeordnet war. Trotz dessen verlangte die Klägerin die Weiterzahlung ihres Lohnes, da sie hätte arbeiten können, ihr Arbeitgeber…