Arbeitnehmer müssen Überstunden weiterhin beweisen!
Wer als Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, hierfür aber keine Bezahlung erhalten hat, musste schon in der Vergangenheit nicht nur deren Ableistung beweisen, sondern ebenso deren Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war plötzlich nicht mehr sicher, ob weiterhin daran festgehalten werde kann, dass Arbeitnehmer…