Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind in Kraft getreten

Am 01.06.2015 ist das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse uns zur Stärkung des Bestellerprinzips in Kraft getreten. Mit der Mietpreisbremse soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten künftig die zulässige Miete höchstens 10 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bis Ende 2020 haben die Landesregierungen Zeit Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, für die diese Begrenzung…