Vorfahrt für Radler…
… auch wenn diese den Radweg in falscher Richtung nutzen, meint das AG München (Az. 343 C 5058/09) und urteilte, dass ein Autofahrer den Schaden aus der Kollision zu 2/3 zu tragen hat.
… auch wenn diese den Radweg in falscher Richtung nutzen, meint das AG München (Az. 343 C 5058/09) und urteilte, dass ein Autofahrer den Schaden aus der Kollision zu 2/3 zu tragen hat.