Baustelle am Strand – Reisemangel?

Eine Baustelle am Strand ist dann kein Reisemangel, wenn der Reiseveranstalter darauf vorher hingewiesen hat, entschied das AG München (Urteil vom 10.11.2016, Az.: 159 C 9571/15). Der Kläger hatte in dem Fall für sich und seine Familie eine Reise nach Abu Dhabi im Zeitraum 30.10.14 – 06.11.14 gebucht. In der Buchungsbestätigung wurde ihm folgender Hinweis…