Reicht ein Postfach als Adrese für den Widerruf im Fernabsatz?

Der BGH hat in einem Urteil vom 25.01.2011 (Az: VIII ZR 95/11) gesagt ja, so zumindest die Pressemitteilung (hier), zu beachten ist, dass das Urteil noch zur BGB-InfoV erging und das der Seitenbetreiber seine „ladungsfähige Anschrift“ zusätzlich im Impressum angegeben hatte. Das Urteil bedeutet also nicht, dass allein die Angabe einer Postfach-Adresse im Impressum einer Webpage ausreichen…

E-Mail-Adresse im Impressum

Dass die E-Mail-Adresse in ein Impressum für geschäftsmäßig genutzte Internetseiten gehört, ist inzwischen weitgehend bekannt. Viele Seitenbetreiber versuchen jedoch sich vor der Übersendung unerwünschter Werbung zu schützen, indem sei die E-Mail-Adresse nicht als Text darstellen. Hierzu hat das OLG Naumburg (1 U 28/10) entschieden, dass es nicht ausreicht, die E-Mail-Adresse als Link zu hinterlegen, sonder unmittelbar…

Weitere Pflichten für Dienstleister

Ab Mitte Mai gilt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (kurz: DL-InfoV) und danach muss der Dienstleister folgendes seinen Kunden/Mandaten/Patienten/… unaufgefordert zur Verfügung stellen: Familien- und Vornamen bzw. Firma mit Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse oder Faxnummer, Bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Angabe von Registergericht und Registernummer, sofern vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei erlaubnispflichtigen…