Das Problem „Chart-Container“ beim Filesharing

Das LG Düsseldorf hat sich in einem Urteil vom 29.09.2010 (Az.: 12 O 51/10) mit der Frage der Drittunterwerfung bei sogenannten Chart-Containern im Zuge von urheberrechtlichen Abmahnungen beschäftigt. Wenig überraschend hat das LG festgestellt, dass bei Chart-Containern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bezüglich eines Rechteinhabers nicht vor weiteren Abmahnungen durch andere Rechteinhaber schützt. In diesen Chart-Containern werden…

Gewerbliches Ausmaß bei Angebot in P2P-Netzwerken

Immer wieder stellt sich bei Abmahnung von Angeboten in sogenannten P2P-Netzwerken oder Internet-Tauschbören die Frage nach dem gewerblichen Ausmaß, vorallem ist die Frage für die Auskunftsansprüche gegen die Provider wichtig entscheidend. Das LG Köln ist in einem Beschluß vom 28.07.2010 (AZ: 209 O 238/10) seiner bisherigen Linie treu geblieben und läßt die Schwelle für das gewerbliche…

Falsche File-Sharing-Abmahnungen im Umlauf

Heise berichtet (hier) das erneut gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind. Diese werden per E-Mail verschickt und verwenden als Absender eine inzwischen nicht mehr existierende Anwaltskanzlei. Daneben wird der Empfänger zur Zahlung eines Vergleichbetrages per „Paysafe-Card“ aufgefordert. Daher gilt umsomehr – auch bei Abmahnungen immer prüfen, ob diese berechtigt sind.

AG Frankfurt zum Thema Tauschbörsen-Überwachungs-Software

RAin Reinhardt berichtet (hier) von einem Urteil des AG Frankfurt (Az. 30 C 562/07) in dem durch Sachverständigengutachten die Zuverlässigkeit und damit auch Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse der Tauschbörsen-Überwachungs-Software „File Sharing Monitor“ bestätigt wurde. Die häufig von den Betroffenen angegeneben Fehlerquellen wie verfälschte IP-Adressen oder falsche/mehrfach vorhandene Hashwerte wurden vom Sachverständigen praktisch ausgeschlossen.

Filesharing und kein Ende

Aktuell scheinen die Musikverlage und Filmverleiher wieder verstärkt aktiv zu sein und die Urheberrechtsverstöße in so genannten Filesharing-Netzwerken abzumahnen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, unterschreiben Sie nicht blind die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne können Sie uns diesbezüglich ansprechen.