Werbung mit Windkrafträdern für Atomkraft ist wettbewerbswidrig
weil irreführend, so zumindest die Meinung des LG Berlin in einer Entscheidung aus dem Mai diesen Jahres. Es würde der Ruf der Windenergie ausgenutzt, so die Richter. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.