Grundsätzlich keine MPU bei weniger als 1,6 Promille
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in zwei Urteilen bestätigt, dass grundsätzlich bei einer Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine MPU gefordert werden kann. In den beiden Fällen ging eine strafrechtliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) mit 1,28 bzw. 1,13 Promille voraus. Gleichzeitig wurde den Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen.…