Reicht ein Postfach als Adrese für den Widerruf im Fernabsatz?

Der BGH hat in einem Urteil vom 25.01.2011 (Az: VIII ZR 95/11) gesagt ja, so zumindest die Pressemitteilung (hier), zu beachten ist, dass das Urteil noch zur BGB-InfoV erging und das der Seitenbetreiber seine „ladungsfähige Anschrift“ zusätzlich im Impressum angegeben hatte. Das Urteil bedeutet also nicht, dass allein die Angabe einer Postfach-Adresse im Impressum einer Webpage ausreichen…

Neue Widerrufsbelehrung zur Jahresmitte?

Telemedicus berichtet darüber, dass das Bundesjustizministerium eine neue Musterwiderrufsbelehrung vorbereitet im Hinblick auf eine Neufassung des §312d Abs. 3 BGB. Die neue Gesetzesformulierung soll danach ein Widerrufsrecht nur noch bei vollständiger Bezahlung, nicht bereits bei einvernehmlicher Inanspruchnahme erlöschen lassen, um so den Verbraucherschutz zu verbessern. Alle Verwender sollten daher regelmäßig ihre Widerrufsbelehrungen überprüfen und gegebenenfalls…