Gratisangebote im Internet und Vertragsverschleierung
Medien Internet und Recht weist auf eine Entscheidung des LG Stuttgart hin, die dem Vertrag im Kleingedruckten einen Riegel vorschiebt: Die wesentlichen Vertragsdaten müssen alle an exponierter Stelle gleichrangig stehen – es reicht gerade nicht aus, wenn im Kleingedruckten auf Zahlfolgen hingewiesen wird. Auch wenn diese Entscheidung nur aus einer Unterlassungsklage nach UWG herrührt, lassen…