Das berichtet Spiegel-Online in einer Eilmeldung. Wir hatten bereits vor einiger Zeit auf ein entsprechendes Rechtsgutachten des ADAC hingewiesen. Worum geht es? Verschiedene Bundesländer speichern präventiv alle KFZ-Kennzeichen an einer bestimmten Überwachungsstelle und versuchen diese, nach verdächtigen Nummern zu filtern. Hierbei wird verdachtsunabhängig ermittelt und alle Ergebnisse bis zu mehrere Monate gespeichert. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts liegen noch nicht vor, Spiegel Online führt aber insbesondere die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung an. Bisher sind in dieser Verfassungsbeschwerde nur die Regelungen in Schleswig-Holstein und Hessen für verfassungswidrig erklärt worden. Ob die ähnlichen Regelungen in Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz nun ebenfalls überarbeitet werden, bleibt abzuwarten.