… wenn nur ein Preiserhöhungsrecht bei steigenden Kosten, nicht aber eine Preissenkungspflicht bei sinkenden Kosten besteht. Das hat der BGH heute in einer Revisionsabweisung (vorläufig nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden. Denn eine solche Klausel widerspricht dem Gebot von Treu und Glauben, wenn nur eine Erhöhungsermächtigung ohne gleichzeitige Verminderungsverpflichtung vereinbart werden soll.