Dennoch fürchten wir Anwälte nicht um unsere Arbeit, da es dabei überwiegend um die inzwischen überholten Übergangsvorschriften aus dem Einigungsvertrag und ähnliches geht.
Die Pressemitteilung des Bundesjustizminiteriums können Sie hier einsehen.
Dennoch fürchten wir Anwälte nicht um unsere Arbeit, da es dabei überwiegend um die inzwischen überholten Übergangsvorschriften aus dem Einigungsvertrag und ähnliches geht.
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