… bieten wir Ihnen nicht an. Allerdings hat der BGH eine weitere Entscheidung zum Thema Werbung „ohne Mehrwertsteuer“ veröffentlicht.
„Eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint,“ so der BGH in seiner Entscheidung vom 31. März 2010 (Az: I ZR 75/08).
Man darf auf die nächsten Aktionen gespannt sein.