Am 11.10.2013 wurde vom Bundesrat die Erhöhung der Hartz IV Regelbedarfe ab Januar 2013 gebilligt.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der Regelleistung um 2,27 %. Dies bedeutet für alleinstehende Personen eine Erhöhung von derzeit 382 € auf 391 € monatlich. Für Paare, Lebenspartner o.ä. wird dann ein Betrag von 353 € gezahlt.
Grund dafür ist ein Anstieg der Nettolöhne und Preise in Deutschland, an welche die Regelbedarfe seit der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) gekoppelt sind.