Die ab 01.07.2014 geltende Mütterrente kann auch Auswirkungen auf die Rente von geschiedenen Vätern haben. Durch die neue Mütterrente erhöht sich nachträglich die Altersversorgung der Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Nachträglich können sich daher auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ausgeglichen werden, erhöht haben. Damit verbunden ist dann auch eine Änderung des Ausgleichwertes im Versorgungsausgleich. Das heißt, dass auch diese Erhöhung auszugleichen wäre, was zu einer hälftigen Teilhabe der Väter an der Erhöhung durch die Mütterrente führen kann.
Auch bei jahrelang zurückliegenden Scheidungen kann aufgrund dessen eine Abänderung des Versorgungsausgleiches beantragt werden. Jedoch ist dies nur möglich, wenn sich der Ausgleichswert in einer bestimmten Höhe verändert hat. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterhin ist der Antrag frühestens sechs Monate vor Renteneintritt eines geschiedenen Ehepartners möglich.