… zumindest wenn es sich dabei um die Marke „Mate de Coca Tee” handelt, dies berichtet das Blog mit „Fug und Recht„. Zugrunde liegt ein Urteil des VG Neustadt (Az. 3 K 217/09), das daraud abstellt, dass in diesem Tee Bestandteile der Coca-Pflanze enthalten sind, die zu einem hohen Benzoylecgonin-Wert im Blut des betroffenen führten.