„Aufgrund dessen ist zurzeit bei Verkehrsüberwachungen mittels Messungen durch das ProViDa —System im Betrieb mit Motorrädern nur bei Geradeausfahrten mit aufrechter Position von einem standardisierten Messverfahren auszugehen“,
so die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das war für das OLG Hamm Grund genug, eine Messung nicht als verwertbar einzustufen, bei der nicht festsatnd ob „gerade“ gefahren wurde.
Man darf abwarten, ob sich das durchsetzt, jedenfalls ein weiterer Angriffspunkt bei Messungen die vom Motorrad aus erfolgten.