Der ADAC hat ein Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit des Scannens von KFZ-Kennzeichen in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis verheerend ausfällt:
Einzig die Brandenburger Regelung sei weitgehend verfassungskonform, die Regelungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hingegen sind bedenklich und mit den entsprechenden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen.
In Rheinland-Pfalz z.B. würden sogar erwiesene Nicht-Treffer gleichwohl für 2 Monate gespeichert und dürften für allgemeine Polizeiaufgaben verwertet werden.
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