Die Erstberatung dient dazu, Ihr rechtliches Anliegen kennenzulernen und Ihnen eine erste fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation zu geben. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Rechte, mögliche Vorgehensweisen sowie Chancen und Risiken.
Was ist eine Erstberatung?
In der Erstberatung schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen den Sachverhalt, ordnen ihn rechtlich ein und besprechen mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind – außergerichtlich oder gerichtlich.
Was können Sie erwarten?
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rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falls
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Erläuterung Ihrer Handlungsoptionen
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Einschätzung von Erfolgsaussichten und Risiken
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Besprechung des weiteren Vorgehens
Kosten der Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und werden vorab transparent mit Ihnen besprochen. Bei einer weitergehenden Beauftragung wird die Erstberatung regelmäßig angerechnet.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Für eine effektive Beratung bringen Sie bitte – soweit vorhanden – relevante Unterlagen mit, z. B.:
So können wir Ihr Anliegen zügig und zielgerichtet prüfen.
➡ Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung – wir beraten Sie kompetent und transparent.