Transparente Honorar- und Beratungskosten

Unser Honorar wird wie vom Gesetzgeber vorgegeben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Im Rahmen des RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert.

Im Einzelfall bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an.

 

Für eine Erstberatung betragen unsere Kosten idR. 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Die Erstberatung dient dazu, Ihr rechtliches Anliegen kennenzulernen und Ihnen eine erste fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation zu geben. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Rechte, mögliche Vorgehensweisen sowie Chancen und Risiken.

Was ist eine Erstberatung?

In der Erstberatung schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen den Sachverhalt, ordnen ihn rechtlich ein und besprechen mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind – außergerichtlich oder gerichtlich.

Was können Sie erwarten?

  • rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falls

  • Erläuterung Ihrer Handlungsoptionen

  • Einschätzung von Erfolgsaussichten und Risiken

  • Besprechung des weiteren Vorgehens

Kosten der Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und werden vorab transparent mit Ihnen besprochen. Bei einer weitergehenden Beauftragung wird die Erstberatung regelmäßig angerechnet.

Wie können Sie sich vorbereiten?

Für eine effektive Beratung bringen Sie bitte – soweit vorhanden – relevante Unterlagen mit, z. B.:

  • Verträge

  • Schriftverkehr

  • Bescheide oder gerichtliche Schreiben

  • Notizen zu wichtigen Daten und Abläufen

So können wir Ihr Anliegen zügig und zielgerichtet prüfen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung – wir beraten Sie kompetent und transparent.

Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes. Diese sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel vom Unterliegenden getragen werden. Im Familienrecht gilt meistens Kostenaufhebung.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Beratungskosten auch in teilweise nicht versicherten Angelegenheiten (Familienrecht, Erbrecht).

Generell sollten Sie sich aber bewusst sein, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken abdeckt; wir empfehlen daher, bereits vor Mandatserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Darstellung des Sachverhaltes nachzufragen, ob Deckungsschutz besteht.

Bei Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen kommt für Sie auch die Beantragung von Beratungshilfe, für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für die gerichtliche Tätigkeit in Betracht.

Einen Berechtigungsschein (gewährte Beratungshilfe) erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Für diesen fällt bei uns eine Schutzgebühr in Höhe von 15 € an.

Die Formulare zur Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie hier herunterladen.