Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall und wirft häufig komplexe rechtliche und persönliche Fragen auf. Eine frühzeitige Gestaltung kann Streit vermeiden, nach dem Erbfall ist eine klare rechtliche Einordnung entscheidend.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen vor und nach dem Erbfall umfassend und zielgerichtet.
Vor dem Erbfall beraten wir insbesondere bei:
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Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
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Fragen zu Erbe, Vermächtnis, Enterbung und Pflichtteil
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Haus- und Vermögensübertragung
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Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Nach dem Erbfall unterstützen wir u. a. bei:
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Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
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Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft
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Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
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Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
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Erbscheinsverfahren
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Erbprozessen und erbrechtlichen Streitigkeiten
Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
Rechtsanwältin Carina Merz
➡ Gerne beraten wir Sie zu Ihrer erbrechtlichen Situation – vorausschauend oder nach Eintritt des Erbfalls.
