Zur ersten Orientierung führen wir nachfolgend die Rechtsgebiete auf, in denen wir Sie beraten und vertreten.

In Verbindung mit unseren Fachanwaltschaften, Tätigkeitsschwerpunkten und Interessenschwerpunkten finden Sie so die für Ihr Anliegen passende Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei.

Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung – auch über die eigenen Schwerpunkte hinaus – sind unsere Rechtsanwältinnen in der Lage, Sie in den folgenden Rechtsgebieten kompetent zu beraten und zu vertreten.

Die nachstehenden Rechtsgebiete sind nicht abschließend:

Baudrexlhaus - Sitz der Kanzlei

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es ist stark durch aktuelle Rechtsprechung geprägt und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung sowie ein strategisches Vorgehen – insbesondere bei Kündigungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Beratung vor und nach dem Ausspruch einer Kündigung

  • Kündigungsschutzklagen und arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie arbeitsrechtliche Vergleiche

  • Abmahnungen und Arbeitszeugnisse

  • Lohn, Lohnfortzahlung, Urlaub und Urlaubsentgelt

  • Freistellung, Krankheit, Probezeit, Teilzeit und Elternzeit

  • Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Ina Utz

Wir setzen Ihre Interessen zielgerichtet, sachlich und konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen.

Bei Behandlungsfehlern und ärztlichen Pflichtverletzungen klären wir über Ihre Möglichkeiten auf.

Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit rechtlichen Ansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sowie Aufklärungs- und Dokumentationsmängeln. Für Patientinnen und Patienten sind diese Fälle häufig mit erheblichen gesundheitlichen und persönlichen Belastungen verbunden.

Wir vertreten Patientinnen und Patienten bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen – außergerichtlich und vor Gericht.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Prüfung von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

  • Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen

  • Einsicht und Auswertung von Patientenakten

  • Auseinandersetzungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

  • Begleitung medizinischer Begutachtungen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und zeigen Ihnen realistisch auf, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Ina Utz

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie diskret und zielgerichtet.

Nachlassregelungen, Erbstreitigkeiten, Testamente – wir helfen Ihnen, für Klarheit zu sorgen.

 

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall und wirft häufig komplexe rechtliche und persönliche Fragen auf. Eine frühzeitige Gestaltung kann Streit vermeiden, nach dem Erbfall ist eine klare rechtliche Einordnung entscheidend.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen vor und nach dem Erbfall umfassend und zielgerichtet.

Vor dem Erbfall beraten wir insbesondere bei:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • Fragen zu Erbe, Vermächtnis, Enterbung und Pflichtteil

  • Haus- und Vermögensübertragung

  • Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Nach dem Erbfall unterstützen wir u. a. bei:

  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

  • Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen

  • Erbscheinsverfahren

  • Erbprozessen und erbrechtlichen Streitigkeiten

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin Carina Merz

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer erbrechtlichen Situation – vorausschauend oder nach Eintritt des Erbfalls.

Weil rechtliche Entscheidungen das Leben verändern können: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht – wir stehen an Ihrer Seite.

Das Familienrecht betrifft zentrale und oft sehr persönliche Lebensbereiche. Trennung, Scheidung oder Fragen rund um Kinder und finanzielle Absicherung erfordern neben rechtlicher Klarheit auch ein strukturiertes und lösungsorientiertes Vorgehen.

Wir beraten und vertreten Sie im Familienrecht außergerichtlich und gerichtlich mit dem Ziel, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu finden.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Trennung und Scheidung

  • Unterhalt (Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt)

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

  • Sorgerecht und Umgang

  • Ehewohnung und Hausrat

  • Abstammungsrecht

  • Gewaltschutzverfahren

Wir legen großen Wert auf eine klare rechtliche Einordnung, transparente Beratung und eine sachgerechte Vertretung Ihrer Interessen – sowohl in einvernehmlichen Verfahren als auch bei streitigen Auseinandersetzungen. Wir behalten dabei auch solche Aspekte im Blick, die auf den ersten Blick nicht im Vordergrund stehen, aus denen sich jedoch spätere Konflikte ergeben können. Ziel ist eine strukturierte, rechtssichere und interessengerechte Lösung.

Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
Rechtsanwältin Carina Merz
Rechtsanwältin Ina Utz

Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie verlässlich durch Ihre familienrechtliche Angelegenheit!

Wir kümmern uns schnell und effektiv um Ihre offenen Forderungen.

Offene Forderungen belasten die finanzielle Planung – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Bleiben Zahlungen für erbrachte Leistungen oder geschuldete Beträge aus, ist ein konsequentes und rechtssicheres Vorgehen entscheidend.

Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung offener Geldforderungen – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderungen und Mahnungen

  • gerichtliches Mahnverfahren

  • Klageverfahren

  • Zwangsvollstreckung (z. B. Pfändungen, Vollstreckungsaufträge)

  • Forderungsmanagement und Überwachung

Gerade im Unternehmensbereich kann ein strukturiertes Vorgehen helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden und klare Signale zu setzen. Gleichzeitig unterstützen wir auch Privatpersonen bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen, etwa aus Verträgen oder Schadensersatzansprüchen.

Gerade im Unternehmensbereich ist ein strukturiertes Forderungsmanagement wichtig, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen. Viele Unternehmen greifen zunächst auf Inkassounternehmen zurück, deren Kosten im gerichtlichen Verfahren häufig nicht oder nur eingeschränkt erstattungsfähig sind. Eine frühzeitige anwaltliche Beauftragung ist daher oft der effizientere und wirtschaftlich sinnvollere Weg, insbesondere wenn eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich wird.

Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Forderung und das weitere Vorgehen.

Wenn Verträge nicht eingehalten werden, kümmern wir uns um klare Verhältnisse.

Das Kauf- und Werkvertragsrecht regelt Rechte und Pflichten aus Kaufverträgen sowie aus Verträgen über die Herstellung oder Reparatur von Sachen und Werken. Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn Leistungen mangelhaft erbracht werden oder Erwartungen nicht erfüllt werden- unabhängig davon, ob die Ware online oder im Laden gekauft wurde.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche – außergerichtlich und gerichtlich.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Gewährleistungs- und Mängelrechte

  • Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

  • Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen

  • Streitigkeiten aus Reparatur-, Kauf- und Werkverträgen

  • Rückabwicklung von Verträgen

Unser Ziel ist es, klare rechtliche Lösungen zu schaffen und Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Carina Merz
Rechtsanwältin Ina Utz

Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre vertragliche Situation und das weitere Vorgehen.

Ordnungswidrigkeiten betreffen vor allem Verstöße im Straßenverkehr, können jedoch erhebliche Konsequenzen haben – etwa Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Eine rechtliche Überprüfung lohnt sich häufig, da Messfehler oder formale Mängel nicht selten vorkommen.

Wir vertreten Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht außergerichtlich und vor den zuständigen Behörden und Gerichten.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Bußgeldverfahren

  • Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße

  • Rotlicht- und Vorfahrtsverstöße

  • Fahrverbote und Punkte in Flensburg

  • Überprüfung von Messverfahren

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Unser Ziel ist es, unnötige Sanktionen zu vermeiden oder zu reduzieren und Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen.

Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und das weitere Vorgehen.

Eine optimale Verteidigung benötigt eine auf das Mandantenziel abgestimmte Strategie!

Eine wirksame Strafverteidigung erfordert eine klare, auf das individuelle Ziel abgestimmte Strategie. Je nach Ausgangslage kann dies ein konsequentes Vorgehen unter Ausschöpfung aller strafprozessualen Möglichkeiten sein – oder ein Vorgehen mit Augenmaß, etwa mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens oder einer möglichst milden Sanktion.

Entscheidend ist eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung, die sich an den konkreten Interessen der Mandantin oder des Mandanten orientiert.

Wir vertreten Sie im Strafrecht in allen Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Eine frühzeitige anwaltliche Einbindung kann den Verlauf und Ausgang eines Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht sind insbesondere:

  • Strafverteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren

  • Verkehrsstrafrecht

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Körper- und Vermögensdelikte

  • Jugendstrafrecht

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Nebenklagevertretung

  • Zeugenbeistand

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Ina Utz

Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir entwickeln eine auf Ihr Ziel abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Unfälle, Fahrverbote, Bußgelder, Gewährleistungsrechte – wir klären Ihre Rechte und helfen Ihnen, sich erfolgreich zu wehren.

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Unfallregulierung. Nach einem Verkehrsunfall ist eine konsequente und vollständige Durchsetzung der Ansprüche entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wir vertreten Sie bei der gesamten Unfallabwicklung – außergerichtlich und gerichtlich – und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Unfallgegnern und Haftpflichtversicherungen durch.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • vollständige Unfallregulierung

  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

  • Regulierung von Sach- und Personenschäden

  • Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherungen

  • Nutzungsausfall, Mietwagen- und Gutachterkosten

  • Probleme beim Autokauf (neu oder gebraucht)

  • Streitigkeiten aus Leasingverträgen

  • Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen

  • Bußgeldverfahren, Punkte und Fahrverbot

  • Verkehrsstrafrecht

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Carina Merz
Rechtsanwältin Ina Utz für Ordnungswidrigkeiten & Strafverfahren

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir übernehmen die Unfallregulierung für Sie!

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Verträge, sei es vor Abschluss oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen wie der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Verträge bilden die Grundlage vieler privater und wirtschaftlicher Entscheidungen. Kommt es zu Unklarheiten, Pflichtverletzungen oder Streitigkeiten, ist eine rechtliche Prüfung und ein strukturiertes Vorgehen entscheidend.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen im allgemeinen Vertragsrecht – außergerichtlich und gerichtlich.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen

  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche

  • Vertragsverletzungen und Leistungsstörungen

  • Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz

  • Vertragsabwicklung und -rückabwicklung

  • Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Darlehensverträge, etc.

Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und klare, praktikable Lösungen zu schaffen.

Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Vertrag und das weitere Vorgehen.

Ob Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, Ansprüche auf Herausgabe von Sachen oder sonstigen rechtlichen Problemen des täglichen Lebens: wir stehen kompetent zur Seite.

Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es betrifft viele Fragen des täglichen Lebens – insbesondere dann, wenn Verträge nicht eingehalten werden oder Streit über Geld, Leistungen oder Schadensersatz entsteht.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Typische Tätigkeitsbereiche sind u. a.:

  • Vertragsstreitigkeiten

  • Schadensersatz- und Haftungsfragen

  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen

  • Gewährleistungs- und Mängelansprüche

  • Rückabwicklung von Verträgen

  • Allgemeine zivilrechtliche Auseinandersetzungen

Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Carina Merz
Rechtsanwältin Ina Utz

Unser Anspruch ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten klar aufzuzeigen und praktikable Lösungen zu finden – verständlich, effizient und zielgerichtet.

➡ Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihr Anliegen und vertreten Ihre Interessen.

Sollte nach unserer Einschätzung die Einbindung eines weiteren Spezialisten notwendig werden, ziehen wir einen solchen selbstverständlich hinzu.