Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist, dies entschied das Bundesverfassungsgericht. (Az. 1 BvR 420/09) Somit können Väter nunmehr gerichtlich überprüfen lassen, ob sie ein Anrecht auf das Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder haben.…