Eintritt in Personengesellschaft zur Kapitalanlage: Haustürgeschäft?
Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH die Fragen vorgelegt, ob ein Eintritt in eine Personengesellschaft außerhalb von Geschäftsräumen unter die Haustürrichtline fällt, wenn der Zweck des Beitritts nicht im Beitritt zur Gesellschaft, sondern eher als klassisches Austauschgeschäft (Geldanlage o.ä.) zu sehen ist. Davon ab hängt dann nämlich die Frage des Widerrufsrechtes. §312 BGB, der die entsprechende…