Unter anderem hat der Focus (hier) berichtet, dass Nutzern von kino.to nun Strafverfahren drohen.
Gerade bei Nutzern mit Premium-Account, die Zahlungen über Paypal geleistet hat, sind deren Daten die für eine Strafverfolgung nötig sind leicht zu ermitteln.
Allerdings zweifeln wir an der Strafbarkeit, solange lediglich die Filme als Stream angesehen wurden.
Ob das technisch notwendige Zwischenspeichern im Computer tatsächlich eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtes ist, ist umstritten, bisher geht von Seiten der Rechtsprechung nur das AG Leipzig davon aus.
Sollten Sie jedoch einen Strafbefehl bekommen, lieber damit zum Anwalt.