Online-Shopping ist bequem, schnell und oft verlockend. Doch was, wenn die Vorfreude einem Ärgernis weicht, weil die bestellte Ware nicht geliefert wird oder beschädigt ankommt? Als Verbraucher haben Sie klare Rechte. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, wie Sie in solchen Situationen richtig vorgehen und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
Ware kommt nicht an? So gehen Sie vor:
Erstmal durchatmen und die angegebene Lieferzeit oder die gesetzliche Frist von 30 Tagen prüfen. Ist die Zeit abgelaufen? Dann kontaktieren Sie den Händler schriftlich (z.B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben) und setzen Sie ihm eine angemessene Nachfrist (z.B. 7-14 Tage). Kommt die Ware dann immer noch nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Gut zu wissen: Geht die Ware auf dem Versandweg verloren, trägt in der Regel der Verkäufer das Risiko. Sie müssen also nicht zahlen! Und das Beste: Gerät der Händler durch Ihre Fristsetzung in Verzug, muss er Ihnen auch Anwaltskosten erstatten, falls Sie anschließend rechtliche Hilfe benötigen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Ware defekt oder beschädigt? Das sind Ihre Optionen:
Packen Sie Ihr Paket aus und stellen einen Mangel fest? Sofort Fotos machen und den Händler schriftlich informieren! Beschreiben Sie den Mangel präzise und fordern Sie ihn zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) auf, indem Sie ihm hierfür eine angemessene Frist setzen.
Sie, aber auch der Händler haben in der Regel ein Recht auf Nachbesserung. Die Kosten dafür trägt der Händler.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, können Sie:
- Vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern.
- Den Kaufpreis mindern, wenn Sie die Ware behalten möchten.
- Unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Wichtig: Ihre Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung bestand. Das macht es für Sie deutlich einfacher, Ihre Rechte durchzusetzen!
Fazit: Nicht hinnehmen, sondern handeln!
Ärger beim Online-Shopping ist frustrierend, aber Sie haben starke Verbraucherrechte. Zögern Sie nicht, diese einzufordern. Die klare Fristsetzung gegenüber dem Händler ist hierbei ein entscheidender Schritt, um später auch Ihre Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen zu können.
Wenn die Situation festfährt oder Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, ist eine rechtliche Beratung Gold wert.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sprechen Sie uns an!
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