Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen führt zu Schadensersatzpflicht
Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 bekräftigt: Wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Fehler in seinem Verantwortungsbereich liegt, so liegt darin eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages, die zu Schadensersatzverpflichtung führt. Dadurch wird, so der Bundesgerichtshof, mitnichten das Mangelrügerecht entwertet: Denn es reicht ja aus, sorgfältig zu überprüfen,…